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Technik 06

Bauartzulassung

Wer prüft, bevor ein Gerät aufgestellt wird

Bevor ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf, wird nicht das einzelne Gerät geprüft, sondern seine Bauart. Zuständig ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Dieselbe Behörde, die auch für Messgeräte zuständig ist.

Prüfstelle
PTB
Geprüft wird
die Bauart
Gewinnplan Teil davon
ja
Zugangsalter
18+
Eine Automatenplatine ist in eine Prüfaufnahme auf einer Laborwerkbank eingespannt, zwei Krokodilklemmen greifen an ihren Randstecker, daneben liegt ein aufgerolltes abgeschirmtes Koaxialkabel auf einer abgenutzten Antistatikmatte.
Geprüft wird die Bauart, nicht das Exemplar. Deshalb muss das Gerät gegen Veränderungen gesichert gebaut sein – sonst gälte die Prüfung nur für den Prüftag.

01 Bauart, nicht Einzelgerät

Geprüft und zugelassen wird ein Typ, nicht ein Exemplar. Das ist der erste und am häufigsten missverstandene Punkt: die Zulassung sagt aus, dass Geräte dieser Bauart die Anforderungen erfüllen, und sie gilt damit für alle Exemplare, die ihr entsprechen.

Daraus folgt die zweite Eigenschaft: ein Gerät darf nachträglich nicht verändert werden, denn jede Veränderung ist eine Abweichung von der zugelassenen Bauart. Die Verordnung verlangt entsprechend, dass das Gerät gegen Veränderungen gesichert gebaut ist, und der Antragsteller muss das durch ein Sachverständigengutachten belegen.

Zuständig ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Das ist keine Glücksspielbehörde, sondern das nationale Metrologieinstitut – zuständig also für Messen und Prüfen. Die Wahl passt zum Gegenstand: geprüft wird nicht, ob ein Spiel gut ist, sondern ob ein Gerät hält, was seine Angaben behaupten.

02 Was tatsächlich geprüft wird

Die Prüfung ist an vier Punkten festzumachen, und alle vier lassen sich in der Verordnung nachlesen. Sie betreffen den Zufall, die Gleichbehandlung, die Beträge und die Sicherung gegen Veränderung.

Die ersten beiden sind Anforderungen an das Spiel selbst: die Gewinnaussichten müssen zufällig sein, und für jeden Spieler müssen gleiche Chancen eröffnet werden. Der dritte betrifft die Beträge, die dargestellten Gewinnaussichten dürfen zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen, und langfristig darf kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleiben.

Der vierte ist der unscheinbarste und im Alltag der wichtigste: die Sicherung gegen Veränderungen. Ohne sie wären alle anderen Anforderungen Aussagen über den Zustand am Prüftag.

Gegenstand der Prüfung – Fundstellen nach der Spielverordnung
Geprüft wirdFundstelle
Gewinnaussichten sind zufällig§ 12 Abs. 2
Gleiche Chancen für jeden Spieler§ 12 Abs. 2
Dargestellte Gewinnaussichten höchstens 300 € Gegenwert§ 12 Abs. 2
Langfristiger Kasseninhalt höchstens 20 € je Stunde§ 12 Abs. 2
Gegen Veränderungen gesichert gebaut§ 13 Nr. 11

03 Was daraus für den Spieler folgt

Der praktische Wert der Zulassung liegt darin, dass die Zahlen am Gerät nicht Sache des Betreibers sind. Wer in zwei Spielhallen dasselbe Gerät findet, findet dieselbe Rechnung; wer eine abweichende Auskunft bekommt, hat es mit einer Behauptung zu tun.

Ebenso folgt daraus, dass der Gewinnplan verlässlich ist. Er gehört zur geprüften Bauart, und was in ihm steht, ist damit keine Werbeaussage, sondern eine geprüfte Angabe. Das ist auf diesem Feld selten genug, um es festzuhalten.

Und schließlich erklärt die Zulassung, warum die Grenzen aus der Verordnung überall gleich wirken. Sie sind nicht ein Versprechen der Branche, sondern die Bedingung, unter der ein Gerät existieren darf.

04 Warum eine Messbehörde zuständig ist

Auf den ersten Blick wirkt es abwegig, dass ein Spielgerät von derselben Stelle geprüft wird, die für Messgeräte zuständig ist. Auf den zweiten Blick ist es die einzige sinnvolle Zuordnung: geprüft wird nicht ein Spiel, sondern eine Behauptung über Zahlen.

Ein Gewinnplan behauptet Beträge, ein Zufallsgenerator behauptet eine Verteilung, ein Speicher behauptet einen Stand. Jede dieser Behauptungen ist eine Messgröße, und der Prüfauftrag lautet, sie gegen das Verhalten des Geräts zu halten. Das ist Metrologie und nicht Glücksspielaufsicht.

Diese Trennung erklärt auch, was die Zulassung nicht abdeckt. Ob eine Spielhalle betrieben werden darf, wie viele Geräte dort stehen und wer eingelassen wird, regeln andere Vorschriften und andere Behörden. Die Zulassung betrifft ausschließlich das Gerät.

05 Was eine Zulassung nicht bedeutet

Eine Zulassung ist keine Aussage darüber, dass Spielen an diesem Gerät sinnvoll oder ungefährlich wäre. Sie stellt fest, dass die Bauart die Anforderungen erfüllt – nicht mehr. Ein zugelassenes Gerät kann vollständig regelkonform sein und für den Spieler dennoch ungünstig rechnen.

Sie ist auch keine Aussage über einen Abend. Zufällige Gewinnaussichten und gleiche Chancen für jeden bedeuten gerade, dass niemand eine Aussicht auf ein bestimmtes Ergebnis hat. Wer aus der Prüfung Sicherheit ableitet, verwechselt Regelkonformität mit Vorteil.

Der ehrlichste Satz über die Zulassung ist damit der nüchternste: sie macht die Angaben eines Geräts nachprüfbar. Über die Frage, ob man spielt, sagt sie nichts.

06 Wo das nachzulesen ist

Die Anforderungen an Geldspielgeräte stehen in der Spielverordnung, die Zulassung selbst ist in den Paragrafen davor geregelt. Der Wortlaut ist öffentlich abrufbar, und die Werte in diesem Kapitel sind ihm entnommen und mit Fundstelle versehen.

Für die einzelnen Vorgaben zu Einsatz, Grenzen und Pausen führt diese Site eine eigene Seite mit den Werten und ihren Fundstellen. Wer nur eine Zahl sucht, findet sie dort schneller als in der Verordnung.

07 Was nach der Zulassung passiert

Mit der Zulassung ist die Bauart geprüft, nicht die Aufstellung. Am aufgestellten Gerät hängt anschließend die Frage, ob es unverändert der zugelassenen Bauart entspricht, und darauf zielt die Vorgabe, dass es gegen Veränderungen gesichert gebaut sein muss.

Für den Spieler ist daraus ein einfacher Prüfblick abzuleiten. Angaben, die zur Bauart gehören, stehen dauerhaft am Gerät; alles, was daneben klebt oder mündlich mitgeteilt wird, gehört nicht dazu.

08 Zulassung, Aufsicht und Erlaubnis

Drei Begriffe werden regelmäßig vermischt, obwohl sie verschiedene Dinge bezeichnen. Die Zulassung betrifft die Bauart eines Geräts, die Erlaubnis betrifft den Betrieb einer Spielhalle, und die Aufsicht betrifft die laufende Kontrolle des Angebots.

Für das Gerät heißt das: eine Zulassung sagt nichts darüber, ob der Aufstellort zulässig ist, und eine Erlaubnis für eine Spielhalle sagt nichts über die Rechnung im Gerät. Wer eine Aussage über das eine mit einem Nachweis über das andere begründet, argumentiert an der Sache vorbei.

Für Automatenspiele im Internet gilt ein anderes Regelwerk mit einer anderen Behörde; die Einordnung steht im Bereich zum Online-Casino. Übertragbar ist zwischen beiden Welten kein einziger Wert.

09 Einordnung

Bauartzulassung gehört zu den 6 Seiten dieses Kapitels über Technik und Zulassung des Geräts. Der Überblick steht im Kapitel Spielautomaten; die Mechaniken, die auf dem Gerät selbst ablaufen, sind dort einzeln verlinkt.

10 Weiterlesen

11 Häufige Fragen

Wer lässt Geldspielgeräte zu?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Sie ist das nationale Metrologieinstitut und prüft die Bauart, nicht das einzelne Exemplar.

Wird jedes Gerät einzeln geprüft?

Nein, geprüft wird die Bauart. Deshalb muss ein Gerät gegen Veränderungen gesichert gebaut sein, sonst wäre die Zulassung nur eine Aussage über den Prüftag.

Gehört der Gewinnplan zur Zulassung?

Ja. Er ist Bestandteil der geprüften Bauart, und deshalb kann ein Aufsteller ihn nicht ändern.

Heißt zugelassen, dass ein Gerät fair ist?

Es heißt, dass die Bauart die Anforderungen erfüllt: zufällige Gewinnaussichten, gleiche Chancen, die Betragsgrenzen und die Sicherung gegen Veränderung. Ein regelkonformes Gerät kann für den Spieler dennoch ungünstig rechnen.