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Regelwerk

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Was die bundesweite Erlaubnis abdeckt und was nicht

Über deutsche Online-Angebote wird meist geredet, als gäbe es ein Regelwerk. Es gibt zwei, sie gelten für verschiedene Geräte, und die häufigsten Missverständnisse entstehen genau an dieser Stelle.

Aufsicht
GGL
Einsatz je Spiel
1 €
Dauer je Spiel
5 s
Limit je Monat
1.000 €
Eine Reihe von fünf abgenutzten, völlig unbeschrifteten Drucktasten auf einer gebürsteten Metallblende; eine davon leuchtet von innen warm gelb, die übrigen sind dunkel.
Der Automatikstart ist untersagt: jedes Spiel wird einzeln ausgelöst. Zusammen mit fünf Sekunden Mindestdauer ergibt das die Obergrenze von zwölf Spielen in der Minute.

01 Zwei Regelwerke, die dauernd verwechselt werden

Ein Geldspielgerät in einer Spielhalle und ein Automatenspiel im Browser sehen sich ähnlich und werden von völlig verschiedenen Vorschriften erfasst. Für das Gerät gilt die Spielverordnung, für das Angebot im Netz der Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Beide kennen eine Mindestdauer von fünf Sekunden je Spiel, und diese Übereinstimmung ist der Grund, warum die übrigen Werte so oft durcheinandergeraten.

Die Beträge liegen weit auseinander. Am Gerät sind höchstens zwanzig Cent Einsatz und zwei Euro Gewinn je Spiel zulässig; im Netz liegt der Höchsteinsatz bei einem Euro, und für den Gewinn gibt es keine entsprechende Obergrenze je Spiel. Wer die Zahlen des einen Regelwerks auf das andere überträgt, kommt bei jeder Rechnung auf ein falsches Ergebnis.

Auch die Mechanik unterscheidet sich. Der Punktespeicher, der einem Gerät sein scheinbares Gedächtnis gibt, hat im virtuellen Automatenspiel keine Entsprechung. Wie er arbeitet, steht auf der Seite zum Punktespeicher; hier reicht der Hinweis, dass Erfahrungen von der Spielhalle nicht ohne Weiteres übertragbar sind.

Der Zuschnitt der bundesweiten Erlaubnis
Erlaubnisfähig
  • Virtuelle Automatenspiele
  • Online-Poker
  • Sportwetten (eigenes Verfahren)
Nicht davon gedeckt
  • Roulette
  • Blackjack
  • Baccarat
  • Übertragene Tischspiele
Die Trennlinie verläuft nicht zwischen seriös und unseriös, sondern zwischen zwei Zuständigkeiten: der Bund regelt die linke Spalte, die Länder die rechte.

02 Was die Erlaubnis umfasst

Bundesweit erlaubnisfähig sind virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Das sind zwei klar umschriebene Gattungen, nicht eine Sammelkategorie für alles, was in einer Spielbank vorkommt.

Tischspiele fallen nicht darunter. Roulette, Blackjack und Baccarat bleiben Sache der einzelnen Länder, die sie nur in engen Grenzen zulassen, teils allein für ihre eigene Spielbank. Ein Anbieter mit bundesweiter Erlaubnis für Automatenspiele darf sie deshalb nicht führen. Nicht weil er zu klein wäre, sondern weil diese Erlaubnis die Spielart gar nicht erfassen kann.

Für Suchbegriffe hat das eine unbequeme Folge: manches, was gesucht wird, existiert im erlaubten deutschen Angebot nicht. Wer Live-Roulette sucht, findet Seiten, die es bewerben, und keine davon hat dafür eine bundesweite Erlaubnis.

03 Vier Vorgaben, die jedes Spiel verändern

Die Vorgaben greifen nicht am Rand, sondern in den Kern der Spielgestaltung ein. Ein Euro Höchsteinsatz deckelt das Risiko je Spiel unabhängig davon, über wie viele Gewinnlinien gesetzt wird. Fünf Sekunden Mindestdauer begrenzen, wie viele Spiele in einer Stunde überhaupt möglich sind.

Der Automatikstart ist untersagt: jedes Spiel muss einzeln ausgelöst werden. Und Jackpots sind für virtuelle Automatenspiele nicht zulässig, auch keine aufwachsenden oder anbieterübergreifenden. Damit fällt genau das Element weg, mit dem international am stärksten geworben wird.

Aus diesen vier Punkten folgt, dass erlaubte deutsche Spiele anders aussehen als die gleichnamigen Titel auf unregulierten Seiten. Gleicher Name, andere Rechnung.

Die Vorgaben für virtuelle Automatenspiele
VorgabeWertWirkung im Spiel
Höchsteinsatz je Spiel1 €gilt je Spiel, nicht je Gewinnlinie
Mindestdauer je Spiel5 Sekundenbegrenzt die Spiele pro Stunde
Automatikstartuntersagtjedes Spiel wird einzeln ausgelöst
Jackpotsuntersagtkein aufwachsender oder geteilter Topf

04 Das Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend

Das monatliche Einzahlungslimit von tausend Euro ist die Vorgabe, die am häufigsten falsch verstanden wird. Es hängt nicht am einzelnen Konto, sondern an der Person: wer bei drei erlaubten Anbietern registriert ist, hat zusammen tausend Euro, nicht dreitausend.

Getragen wird das von einer zentralen Datei, in der die Aktivität eines Spielerkontos anbieterübergreifend geführt wird. Dieselbe Stelle verhindert, dass jemand bei zwei erlaubten Anbietern gleichzeitig spielt. Wer parallel ein zweites Fenster öffnet, wird dort abgewiesen, und das ist eine Funktion, kein Fehler.

Eine Erhöhung ist nicht ausgeschlossen, aber an zusätzliche Voraussetzungen und eine Prüfung gebunden. Sie ist kein Schalter in den Einstellungen.

05 Wie sich eine Erlaubnis nachprüfen lässt

Die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale, die seit 2023 zuständig ist. Sie führt ein öffentlich abrufbares Verzeichnis der erlaubten Anbieter.

Dieses Verzeichnis ist die einzige belastbare Stelle. Ein Siegel oder ein Lizenzhinweis im Seitenfuß beweist nichts, weil beides sich selbst vergeben lässt; ein Eintrag im behördlichen Verzeichnis nicht. Der Weg ist also nicht, Merkmale auf der Anbieterseite zu deuten, sondern den Namen im Verzeichnis nachzusehen.

Zwei weitere Funktionen müssen bei einem erlaubten Angebot vorhanden sein: der Zugang zum zentralen Sperrsystem und eine Schaltfläche, die das Konto für vierundzwanzig Stunden sperrt und während des Spiels erreichbar ist. Fehlt eines von beidem, ist die Frage nach der Erlaubnis bereits beantwortet.

06 Warum die Auszahlungsquote niedriger ausfällt

Auf virtuelle Automatenspiele und Online-Poker wird eine Steuer von 5,3 Prozent erhoben, und zwar auf den Spieleinsatz, nicht auf den Ertrag des Anbieters. Sie greift damit vor jeder Gewinnermittlung.

Das erklärt einen Unterschied, der oft als Nachteil des erlaubten Angebots gelesen wird: Auszahlungsquoten liegen unter denen unregulierter Seiten. Die Ursache ist nicht die Großzügigkeit der einen und die Knauserigkeit der anderen Seite, sondern eine Abgabe, die auf der einen Seite anfällt und auf der anderen nicht.

Für die eigene Rechnung ist das die nützlichere Betrachtung. Eine höhere angekündigte Quote auf einer Seite ohne Erlaubnis ist kein besseres Angebot, sondern ein Angebot ohne die Stellen, an die man sich im Streitfall wenden kann.

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08 Häufige Fragen

Gilt das Einzahlungslimit pro Anbieter oder insgesamt?

Insgesamt. Das monatliche Limit von tausend Euro wird anbieterübergreifend über eine zentrale Datei geführt, nicht je Konto. Drei Konten bedeuten nicht dreimal das Limit.

Warum bietet ein erlaubter deutscher Anbieter kein Roulette an?

Weil die bundesweite Erlaubnis nur virtuelle Automatenspiele und Online-Poker umfasst. Tischspiele bleiben Sache der Länder und sind dort nur in engen Grenzen zugelassen.

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Nur am öffentlichen Verzeichnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Siegel, Lizenznummern oder Hinweise im Seitenfuß eines Anbieters sind kein Nachweis, weil sie sich selbst vergeben lassen.

Sind die Vorgaben für Geldspielgeräte dieselben?

Nein. Am Gerät in der Spielhalle gelten höchstens zwanzig Cent Einsatz und zwei Euro Gewinn je Spiel nach der Spielverordnung. Gemeinsam ist beiden Regelwerken nur die Mindestdauer von fünf Sekunden.